Bei einer Verstopfung in der Mietwohnung hängt die Kostenfrage vor allem von der Ursache und der Lage der Verstopfung ab.
Die Faustregel
Liegt die Verstopfung im Bereich, den der Mieter nutzt und verursacht hat (z. B. Haare, Fett, Hygieneartikel), trägt häufig der Mieter die Kosten. Liegt ein Mangel an der gemeinschaftlichen Leitung oder Bausubstanz vor, ist meist der Vermieter zuständig.
So gehen Sie vor
- Verstopfung dokumentieren (Fotos)
- bei größeren Fällen Hausverwaltung/Vermieter informieren
- Rechnung aufheben
Schnelle Hilfe
Für die Behebung sorgt die Abflussreinigung. Die Kostenfrage klären Sie anschließend mit Vermieter bzw. Hausverwaltung.
Häufige Fragen
Zahlt immer der Mieter?
Nein – bei selbst verursachten Verstopfungen oft ja, bei Leitungs-/Baumängeln meist der Vermieter.
Sollte ich vorher den Vermieter fragen?
Bei größeren oder unklaren Fällen ja – bei akutem Notfall zählt zuerst die Schadensbegrenzung.
Was hilft als Nachweis?
Fotos der Verstopfung und die Rechnung des Fachbetriebs.
Abfluss verstopft in Wien?
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