Was muss ich bei Gasgeruch in der Wohnung sofort tun?

Betätigen Sie bei Gasgeruch keine Lichtschalter, Geräte oder Flammen und telefonieren Sie nicht in der Wohnung. Schließen Sie den Gashahn, wenn gefahrlos möglich, öffnen Sie Fenster und Türen, verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie draußen den Gas-Notruf 128 sowie den Installateur-Notdienst. Die Therme erst nach Freigabe durch einen Fachbetrieb wieder nutzen.

Überblick: Gasgeruch ist immer ein Notfall

Riecht es in der Wohnung nach Gas, besteht Explosions- und Vergiftungsgefahr. Handeln Sie sofort und richtig – jede Sekunde zählt.

Das müssen Sie sofort tun

1. Keine Zündquellen

Keine Lichtschalter, Stecker, Geräte oder offenen Flammen betätigen – auch kein Handy in der Wohnung benutzen.

2. Gas absperren

Den Gashahn schließen, wenn er gefahrlos erreichbar ist.

3. Lüften

Fenster und Türen weit öffnen.

4. Gebäude verlassen und Notruf

Wohnung verlassen und draußen den Gas-Notruf 128 sowie den Installateur-Notdienst anrufen.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

  • Licht oder elektrische Geräte einschalten
  • Im Gefahrenbereich telefonieren
  • Nach der Ursache selbst suchen

Nach dem Notfall

Erst wenn ein Fachbetrieb die Anlage geprüft und freigegeben hat, darf die Gastherme wieder in Betrieb gehen. Eine regelmäßige Thermenwartung beugt Störungen vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Zündquellen, kein Strom, kein Handy drinnen
  • Gas absperren, lüften, Gebäude verlassen
  • Draußen Gas-Notruf 128 anrufen

Häufige Fragen

Welche Nummer wähle ich bei Gasgeruch?

In Österreich den Gas-Notruf 128, zusätzlich den Installateur-Notdienst.

Darf ich das Licht einschalten?

Nein. Jeder Funke kann eine Explosion auslösen – keine elektrischen Geräte betätigen.

Wie beuge ich Gasproblemen vor?

Mit regelmäßiger Thermenwartung und Abgasüberprüfung durch einen Fachbetrieb.

Fazit und nächster Schritt

Bei Gasgeruch gilt: Sicherheit zuerst, dann Profi. Nach der Freigabe vermittelt wieninstallateur.at geprüfte Gasinstallateure für Prüfung und Wartung in Ihrem Bezirk.

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Author: WienLex

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